A. Allgemeines
medienarchiv.com ist
eine Website, die Bildmaterial und Beiträge
aus verschiedenen Quellen präsentiert.
Die nachfolgenden Regeln gelten als zwischen
den Bildanbietern und Nutzern vereinbart, falls
sie nichts anderes schriftlich vereinbaren.
Die Fotografien stammen überwiegend aus
der Fotosammlung von Thomas Gade. Dazu gehören
teilweise fremde Bilder aus Nachlässen
und solche, die vom ihm selbst produziert wurden.
Zudem werden Fotoserien von Sandro Most, Hans
Martin Sewcz und Ludger Wimberg vorgestellt.
Potenziellen Bildnutzern steht es frei, sich
direkt mit den Fotografen, bzw. Bildinhabern
in Verbindung zu setzen.
Bildmaterial wird digital zur Verfügung
gestellt. Dies erfolgt per Email oder Datenträger.
Dies ist von den Nutzern und den Bildanbietern
zu klären.
Alle Angebote, Lieferungen, elektronische Übermittlungen
und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen
ausschließlich freibleibend. Sofern im
Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart
wurde, gelten die Regeln auf dieser Seite. Geschäftsbestimmungen
etwaiger Bestellers, auf die in Bestellformularen,
Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen
wird, wird hiermit widersprochen. Eventuelle
Fragen sind vor einer Nutzung schriftlich mit
dem Autoren zu klären.
Sind den Fotografen oder Eigentümern
von Bildsammlungen Nutzungseinschränkungen
hinsichtlich der Verwendung ihres Materials
bekannt, werden diese bei digitalem Material
in der IPTC-Beschriftung genannt und/oder bereits
auf den Präsentationtableaus vermerkt.
Für die Richtigkeit der Bildbeschriftungen
und Informationen übernehmen wir keine
Haftung; Irrtümer sind vorbehalten.
Der verantwortliche Betreiber dieser Website
und Anbieter der Bilder lehnt jedwede Verantwortung
für eine durch Dritte angefochtene Verwendung
des Materials ab. Grundsätzlich sollten
Interessierte davon auszugehen, dass die Bilder
Dokumentaraufnahmen sind und dafür keine
Modelreleases existieren. Dies ist bei Planung
von Veröffentlichenden zu berücksichtigen.
Jeder Nutzung, welche eventuell dargestellte
Personen, Handlungen und Regionen verunglimpft
und/oder herabwürdigt, wird grundsätzlich
widersprochen. Dies gilt besonders im Kontext
Bild und Text.
Wir empfehlen bei Anfragen,
die Art der beabsichtigten Nutzung anzugeben.
Entsprechend den Angaben des Bestellers erklären
die Fotografen oder Besitzer der Bilder ihr
Einverständnis zur Nutzung des Bildmaterials.
Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht
der Nutzungsart, gilt das Nutzungseinverständnis
als nicht erteilt.
Die Bilddateien sind nach ihrer vereinbarten
Verwendung zu löschen.
B. Honorare
Die Nutzung des Bildmaterials ist honorarpflichtig.
Dies gilt auch bei der Verwendung eines Bildes
als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen,
nachgestellten Fotos, bei Verwendung für
Layoutzwecke und Kundenpraesentation sowie bei
Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen,
Fotocomposing, elektronischen Bildträgern
oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines
neuen Bildwerkes werden.
Dioe Honorare für Bildnutzungen und/oder
Bearbeitungsarbeiten sind vor der Verwendung
mit den jeweiligen Autoren zu vereinbaren. Sie
richten sich nach Medium, Art und Umfang der
Nutzung. Erfolgt keine Honoraranfrage durch
den Besteller, orientieren sich die Bildanbieter
an den jeweils aktuellen Honorarempfehlungen
der Mittelstandgesellschaft Foto-Marketing.
Macht der Besteller keine genauen Angaben, kann
der Bildautor bzw. Bildrechteinhaber ein Pauschalhonorar
anzusetzen. Alle Honorarangaben verstehen sich
stets netto ohne Umsatzsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe.
Falls im konkreten Fall nichts anderes vereinbart
wurde, gelten die vorgeschlagenene Honorare
der aktuellen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing als vereinbart. Jede Honorierung
der Nutzung oder des Aufwands wird einzeln vereinbart.
Die Honorare gelten nur für die einmalige
Nutzung für den angegebenen Zweck, den
genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum.
Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig
und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
(Email, Fax, Brief).
Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch,
ein Plattencover, ein Prospekt, etc.) in einem
neuen Medium abgebildet, so ist auf das darauf
erkennbare Fotomotiv erneut ein Honorar fällig,
unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten
für das gleiche Bild im ursprünglichen
Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere
bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender
hat den Bildanbieter ueber den neuen Verwendungszweck
zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung
erteilen zu lassen.
Bei nicht genehmigter Verwendung des Bildmaterials
wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprueche
ein Mindesthonorar in Höhe des dreifachen
Nutzungshonorars fällig. Die freie Weitergabe
des Materials gilt als unberechtigte, nicht
genehmigte Verwendung des Materials. Low Resolution
Dateien dürfen jedoch für Ansichts-
und Layoutzwecke im Originalzustand (jpg) kostenfrei
weitergegeben werden, sofern die IPTC/Bildinformationen
innerhalb der Bilddateien nicht beseitigt oder
verändert wurden.
Eine Unterlassung des Bild- oder Textquellennachweises
führt zu einem Honoraraufschlag von 100%.
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen
gesondert vereinbart werden und bedingen einen
vorher zu vereinbarenden Aufschlag.
Bilderklau für Ebay Auktionen und sonstige
Websites: Es kommt vor, dass Webmaster oder
Verkäufer bei Ebay Bilder und Texte, die
auf medienarchiv.com präsentiert werden,
verwenden. Erfolgt dieses unauthorisiert und/oder
ohne Nennung der Quelle, erhalten die Anbieter,
falls (noch) möglich, Emails mit der Aufforderung,
die Auktion sofort zu stoppen oder die Bilder
auszutauschen. Setzen Anbieter ihre Auktion
unverändert fort, berechnen die Bildanbieter
pro Bild ein Honorar in Höhe von 50 Euro
berechnet, sofern der Anbieter seine Adressdaten
nach einmaliger Aufforderung zur Rechnungslegung
verfügbar macht. Für kopiere Texte
werden ebenfalls Honorare erhoben. Eine Unterlassung
des Bild- oer Textquellennachweises führt
zu einem Honoraraufschlag von 100%. Die nicht
authorisierte Verwendung führt zu einem
Aufschlag von 300%.
D. Verfuegungsbeschraenkung,
Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte
Grundsätzlich wird das Nutzungsrecht
am fotografischen Urheberrecht uebertragen.
Das gilt insbesondere für Bildvorlagen,
die vom Inhalt her einem weiteren Urheberschutz
unterliegen (z.B. Werke der bildenden und
Darstellenden Kunst). Die Ablösung der
weiteren Urheberrechte sowie die Einwirkung
von Veröffentlichungsgenehmigungen bei
Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender.
Die Fotos werden nur zur vertragsgemäßen
Nutzung zur Verfügung gestellt und sind
nach erfolgter Verwendung wieder zurückzugeben
bzw. im elektronischen Speicher zu löschen.
Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten
nur für die einmalige Verwendung
im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder
sonstige Ausweitungen der ursprünglich
eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit
unserer vorherigen Zustimmung erlaubt. Besonders
im Falle einer beabsichtigten werblichen Nutzung
des Bildmaterials ist die vorherige Zustimmung
des Autoren oder Besitzers einzuholen. Soweit
bei einer werblichen Nutzung Persönlichkeitsrechte
einer abgebildeten Person verletzt werden können,
obliegt die Einholung der Freigabe dem Nutzer.
Kommt es aufgrund einer nicht eingeholten Zustimmung
zu Schadenersatzansprüchen der verletzten
Person, hat der Nutzer den Autoren, den verantwortlichen
Autor von Archivphotos oder den Besitzer von
gesammelten Bildern von diesen Schadensersatzansprüchen
freizuhalten. Die Zustimmung zur Übertragung
von Nutzungsrechten ist auch dann nicht entbehrlich,
denn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung
eines Unternehmens oder der Veräußerung
von Teilen eines Unternehmens erfolgte (§
34 Abs. 3 Urheberrechtsgesetz); diese Klausel
ist als gesonderte Vereinbarung gemäß
§ 34 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz anzusehen.
Eine Veränderung des urheberrechtlich geschützten
Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren,
Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel
bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Bei Verstössen
hiergegen sind die Autoren oder Besitzer berechtigt,
daß dreifache des für die Verwendungsart
üblichen Honorars gemäß den
Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing oder des ursprünglich vereinbarten
Honorars zu berechnen. Tendenzfremde Verwendungen
und Verfälschungen in Bild und Wort sowie
Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter
Personen führen koennen, sind unzulässig.
Die Weitergabe von hochaufgelösten Dateien
oder das permanente Speichern der Bilddateien
ist nur mit Zustimmung des Fotografen oder Bildeigentümers
erlaubt.
Der Nutzer ist zur Beachtung der publizistischen
Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex)
verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt
die Verantwortung für die Betextung. Fuer
eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige
oder sinnenstellende Verwendung in Bild und
Text übernehmen wir keine Haftung. Bei
Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender
etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter
Persönlichkeiten kann grundsätzlich
nur mit Angabe ihrer Namen und nur redaktionell
erfolgen.
Die Fotografen und Bildeigentümer können
keine Schadensersatzanforderungen übernehmen,
die sich aus der Verwendung der Bilder ergeben.
Der Verantwortliche des jeweiligen Druckwerkes
oder sonstigen Mediums trägt in jedem Fall
die Verantwortung selbst, auch die aus dem Recht
am eigenen Bild und die Verwendung des überlassenen
Bildmaterials für werbliche Zwecke ohne
die vorherige Einholung unserer Zustimmung im
Hinblick auf eine etwaige Verletzung von Persönlichkeitsrechten
abgebildeter Personen. Dies ist besonders bei
zeitgeschichtlichen Dokumentarfotografien, auf
denen sich fast immer Personen befinden, die
zufällig im Bild waren und kein Model-Release
gezeichnet haben, zu beachten.
Die Fotografen oder Bildeigentümer behalten
sich die Übertragung von Zweitrechten an
Verwertungsgesellschaften ausdrücklich
vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der
Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer
Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.
E. Urheberrecht, Belegexemplar
Die Fotografen und Bildeigentümer verlangen
unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich
einen Urhebervermerk, und zwar in einer Weise,
dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen
Bild bestehen kann. Saemtliche Informationen
dazu stehen in den IPTC Feldern der Bilddateien.
Das Material darf nur verwendet werden, wenn
die Moeglichkeit besteht, diese Informationen
zu lesen oder entsprechende Informationen von
den Fotografen oder Bildeigentümern angefragt
wurden. Sammelbildnachweise reichen in diesem
Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls
die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild
vornehmen läßt. Unterbleibt diese
Namensnennung, so haben die Autoren oder die
Besitzer der Bilder Anspruch auf Schadensersatz
in Form eines Zuschlages von 100% zum jeweiligen
Nutzungshonorar zuzüglich eventueller Verwaltungskosten.
Bei der Abrechnung ist genau anzugeben, welches
Bild in welcher Publikation an welcher Stelle
verwendet wurde. Der Verwender hat Archivphotos
bzw. den verantwortlichen Autoren dieser Website
von aus der Unterlassung der Urhebervermerke
resultierender Ansprüche Dritter freizustellen.
Das Namensnennungsrecht kann nicht durch erhöhtes
Honorar abgegolten werden.
Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen
in Fernsehsendungen oder anderen Medien, falls
keine ausdrückliche Sondervereinbarung
getroffen wurde.
Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt,
unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen
des deutschen Urheberrechtsgesetzes.
Von jeder Veröffentlichung im Druck sind
den Fotografen oder Bildeigentümern gemaeß
§ 25 VerlagsG. mindestens zwei vollständige
Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos
zuzuschicken.
F. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges
Die Rechnungen der Fotografen oder Sammlungsinhaber
sind stets ohne Abzug innerhalb 30 Tagen zahlbar.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für
beide Teile, soweit gesetzlich zulässig,
ausschließlich Berlin. Auch bei Lieferungen
ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsregeln
nichtig sein, so wird die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht davon berührt.